kiga-digital.bayernWebsites für KindergärtenGespräch vereinbaren
Ratgeber

Kita-Website und Datenschutz: die fünf Fragen, die wirklich zählen

Kaum ein Thema verunsichert Leitungen so sehr wie der Datenschutz der eigenen Website. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Grundentscheidungen ist das Thema gut beherrschbar. Hier die fünf Punkte, auf die es ankommt.

1. Fotos von Kindern: nur mit dokumentierter Einwilligung

Fotos, auf denen Kinder erkennbar sind, dürfen nur mit vorheriger, dokumentierter Einwilligung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden – und die Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein. Das gilt auch für Gruppenfotos und Fotos vom Sommerfest. Wichtig ist ein geordneter Prozess: Wer hat eingewilligt, für welche Fotos, und wie wird ein Widerruf umgesetzt? Dasselbe gilt übrigens für Mitarbeitende: Auch Namen und Fotos des Teams gehören nur mit Einwilligung auf die Seite.

2. Kirchliche Träger: KDG bzw. DSG-EKD statt „nur“ DSGVO

Für katholische Träger gilt das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), für evangelische das DSG-EKD – jeweils mit eigenen Aufsichtsstrukturen. Eine Datenschutzerklärung, die einfach die DSGVO zitiert, passt dort nicht. Wer die Website für eine kirchliche Kita baut, muss das von Anfang an berücksichtigen – bis hin zur richtigen Aufsichtsbehörde in der Datenschutzerklärung.

3. Google Fonts, Karten, YouTube: Drittanbieter vermeiden

Viele Websites laden Schriften direkt von Google-Servern – dabei wird die IP-Adresse jedes Besuchers an Google übertragen. Genau dafür hat das Landgericht München I bereits 2022 (Urteil vom 20.01.2022) eine Website-Betreiberin verurteilt. Die saubere Lösung: Schriften lokal auf dem eigenen Server hosten und auf eingebettete Karten, Videos und Social-Media-Widgets verzichten oder sie erst nach Klick laden.

4. Der Cookie-Banner ist vermeidbar – und das ist gut so

Ein Cookie-Banner ist nur nötig, wenn die Seite Cookies oder ähnliche Techniken einsetzt, die nicht technisch erforderlich sind – etwa Tracking oder Analyse-Dienste. Eine Kita-Website braucht davon nichts. Wer auf Tracking komplett verzichtet, bekommt eine Seite ohne Banner: besser für Eltern, besser fürs Vertrauen, und ein Risiko weniger.

5. Wer die Website betreibt, braucht Verträge

Hostet ein Dienstleister die Website und pflegt Inhalte ein, verarbeitet er Daten im Auftrag des Trägers – dafür braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO, § 29 KDG bzw. § 30 DSG-EKD). Dazu gehören ein eigenes, korrektes Impressum des Trägers und eine Datenschutzerklärung, die beschreibt, was die Seite tatsächlich tut – nicht ein kopierter Mustertext.

Wie wir das lösen

Unsere Kita-Websites sind so gebaut, dass die häufigsten Probleme gar nicht erst entstehen: keine Cookies, kein Tracking, keine Drittanbieter, Schriften lokal gehostet – und die Rechtsseiten auf Basis bewährter Vorlagen (nach DSGVO, KDG oder DSG-EKD) samt Einwilligungsprozess für Fotos sind Teil des Pakets.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Unsicher, wo Ihre Website steht?

Rufen Sie an – wir schauen gemeinsam auf Ihre aktuelle Seite und sagen ehrlich, was gut ist und was fehlt.